Anwalt Rechtsanwalt CzN Duisburg

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Insolvenzrecht: Rechtsanwalt Czarnetzki Duisburg

Insolvenzrecht

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Das Insolvenzrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt.
Jedermann kann unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Die Gründe sind vielfältig. Ein selbständiger Gewerbetreibender scheitert mit seinem Unternehmen, ein Arbeitnehmer verliert unverschuldet seinen Arbeitsplatz und kann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen oder eine Scheidung bringt das finanzielle Konzept ins Wanken.

Die private Insolvenz hat nichts mit persönlichem Versagen zu tun. Wichtig ist es rechtzeitig professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Der erste Schritt ist die Sichtung der vorhandenen Verbindlichkeiten. Der Anwalt kann gegebenenfalls durch rechtzeitige Maßnahmen ein förmliches Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung vermeiden. Zu denken ist an Verhandlungen mit den Gläubigern gerichtet auf Teilerlaß der Forderungen oder Verringerung der monatlichen Raten, zu denken ist auch an eine anwaltlich begleitete Umschuldung. Ich begleite Sie auch bei den Verhandlungen mit Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank.

Wenn dies angesichts des Ausmaßes der finanziellen Probleme nicht mehr möglich ist, bietet die Insolvenzordnung die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Zunächst wird eine Übersicht über die Gesamtverschuldung erstellt. Dazu werden die Gläubiger aufgefordert, aktuelle Forderungskonten zu übersenden. Anschließend wird ein außergerichtlicher Regulierungsvorschlag unterbreitet. Dieser kann auch in einem flexiblen Nullplan bestehen, wenn derzeit das Einkommen des Schuldners nicht einmal die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Nach dem Scheitern des außergerichtlichen Regulierungsvorschlages schließt sich das gerichtliche Insolvenzverfahren vor dem zuständigen Insolvenzgericht an. Ich begleite Sie durch das gesamte Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung. So kann ein wirtschaftlicher Neuanfang ohne Schulden nach Erteilung der Restschuldbefreiung erreicht werden.

Die Zeitspanne zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Reschuldbefreiung beträgt heute 3 Jahre. Danach bleibt in den Schufa Datensätzen und in den Datensätzen ähnlicher Organisationen das erledigte Insolvenzverfahren noch 6 Monate eingetragen. Sollte die Schufa nicht nach den 6 Monaten ihre Eintragung als erledigtes Insolvenzverfahren löschen, begleiten wir Sie auch bei der Durchsetzung des Löschungsanspruch gegenüber der Schufa.

Falls Sie weitere Informationen wünschen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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