Anwalt Rechtsanwalt CzN Duisburg

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Handelsrecht: Rechtsanwalt Czarnetzki Duisburg

Handelsrecht: Sonderprivatrecht - Handelsgesetzbuch - Duisburg

Handelsrecht-Duisburg-Anwalt-Rechtsanwalt

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ist geregelt im Handelsgesetzbuch und in diversen Nebengesetzen. Das Handelsrecht enthält Vorschriften über die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten untereinander aufgrund von Verträgen, darüber hinaus enthält es Regelungen über die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der Kaufleute. Es gibt bei den Landgerichten spezielle Kammern für Handelssachen. Diese sind besetzt mit einem Vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den sogenannten Handelsrichtern. Letztere werden ehrenamtlich tätig und durch die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen.
Ich berate und vertrete Einzelkaufleute, mittlere und größere Unternehmen in diesem Rechtsgebiet. Vor dem Landgericht muß der Mandant sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es herrscht „Anwaltszwang“, d.h., die Vertretung ohne Anwalt durch den Mandanten in eigener Sache ist nicht zulässig.