Handelsrecht: Rechtsanwalt Czarnetzki Duisburg
Handelsrecht: Sonderprivatrecht - Handelsgesetzbuch - Duisburg
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Es ist
geregelt im Handelsgesetzbuch und in diversen Nebengesetzen. Das
Handelsrecht enthält Vorschriften über die rechtlichen Beziehungen
von Kaufleuten untereinander aufgrund von Verträgen, darüber hinaus
enthält es Regelungen über die Buchführungs- und
Aufzeichnungspflichten der Kaufleute. Es gibt bei den Landgerichten
spezielle Kammern für Handelssachen. Diese sind besetzt mit einem
Vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den
sogenannten Handelsrichtern. Letztere werden ehrenamtlich tätig und
durch die Industrie- und Handelskammern vorgeschlagen.
Ich berate und vertrete Einzelkaufleute, mittlere und größere
Unternehmen in diesem Rechtsgebiet. Vor dem Landgericht muß der
Mandant sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es herrscht
„Anwaltszwang“, d.h., die Vertretung ohne Anwalt durch den Mandanten
in eigener Sache ist nicht zulässig.